Ergotherapie

 

Der Ergotherapie liegt ein humanistisches Menschenbild zugrunde, das den Menschen ganzheitlich in seinem Umfeld sieht und betrachtet. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe.Ergotherapie ist eine Heilmaßnahme und wird auf Verordnung des behandelnden Arztes durchgeführt. In ihrer Therapie stärkt sie die Entfaltung der Eigeninitiative und den Willen zur Selbstbetätigung in kreativer und spielerischer Weise.

Die Ergotherapie hilft dem Patienten seine Lebensqualität in seinem sozialen Umfeld durch praktische Hilfe zu verbessern. Ziele der Ergotherapie sind der Funktionsaufbau, der Funktionsausbau und die Rehabilitation. Der Betroffene soll das größtmögliche Ausmaß an körperlicher, geistiger, sozialer und beruflicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit erreichen.

 

Wie erfolgt die ärztliche Verordnung von ambulanter Ergotherapie?

 

Ergotherapie ist als Heilmittel eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bedürfen einer vorherigen ärztlichen Verordnung auf dem grünen Formular Heilmittelverordnung Nr. 18.

Als "Heilmittel laut Maßnahmekatalog" kann folgendes verordnet werden:

 

1. motorisch funktionelle Behandlung

    Therapieziele:
 

  • Aufbau physiologischer Funktionen
  • Aktivierung und Kräftigung der Muskulatur
  • Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen
  • Narbenabhärtung
  • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
  • Kompensation verlorengegangener Funktionen
  • Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschließlich Gelenkschutz
  • Sensibilitätstraining
  • Beratung und Training im Gebrauch von Hilfsmitteln, deren Herstellung und Anpassung 
  • Selbsthilfetraining
     

2. sensomotorisch perzeptive Behandlung
    Therapieziele:

 

  • Hemmung pathologischer Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen
  • Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
  • Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen
  • Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinne
  • Entwicklung oder Verbesserung der Funktion einzelner Sinnesorgane
  • Koordination und Umsetzung von Sinneswahrnehmungen (sensorische Integration)
  • Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen einschließlich Verbesserung der       Gleichgewichtsfunktion
  • Verbesserung der Mund- und Essmotorik
  • Verbesserung der graphomotorischen Fähigkeiten
  • Beratung und Training im Gebrauch von Hilfsmitteln, deren Herstellung und Anpassung
  • Selbsthilfetraining
     

3. Hirnleistungstraining
    Therapieziele:


     Verbesserung

  • der Konzentration
  • der Aufmerksamkeit
  • der Reaktion
  • der Merkfähigkeit
  • der Gedächtnisleistung
  • des sprachlogisches und numerisches Verständnis

 

4. psychisch funktionelle Behandlung
    Therapieziele:

 

     Verbesserung

  • der psychischen Grundleistungsfunktionen
  • der Eigen- und Fremdwahrnehmung
  • der kognitiven Funktionen
  • von durch psychischen und/oder medikamentös-toxischen Ursachen eingeschränkten körperlichen Funktionen
  • der entwicklungspsychologisch wichtigen Funktionen, insbesondere bei Kinder- und jugendpsychiatrischen Erkrankungen
  • der zur Erhaltung der Selbständigkeit erforderlichen Funktionen, insbesondere bei psychisch kranken und älteren Menschen 

 

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